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Turnen

Turnen

 

Sie zahlen

einmal jährlich

davon sind

Vereinsbeitrag

davon sind

Abteilungsbeitrag

das entspricht

monatlich ca.

1 Kind / Jugendlicher 80,00 € 45,00 € 35,00 € 6,66 €
1 Erwachsener 95,00 € 60,00 € 35,00 € 7,91 €
Familienbeitrag 220,00 € 130,00 € 90,00 € 18,33 €
Sonderbeiträge
Leistungsturnen 

50,00 €

pro Person zusätzlich zum Jahresbeitrag

4,16 €
Das Kleingedruckte

Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Hauptvereinsbeitrag und dem Abteilungsbeitrag zusammen. Ab 2025 erfolgt der Beitragseinzug auf zweimal jährlich per SEPA-Lastschrift – jeweils am 1. Februar und am 1. August eines jeden Kalenderjahres, werden 50 % des Jahresbeitrag eingezogen.

Bei einer Anmeldung im Laufe eines Kalenderjahres wird der anteilige Beitrag je nach Quartal sofort eingezogen, basierend auf dem Beitrittsdatum und der jeweiligen Fälligkeit.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt der ermäßigte Jugendbeitrag. Bei einer Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen ist der Hauptvereinsbeitrag nur einmal fällig.

Hinweis: Für die Teilnahme am Eltern-Kind-Turnen ist die Vereinsmitgliedschaft der begleitenden Person erforderlich.

 

 

Gesamtübersicht Beiträge

Turnen

 

Sie zahlen

einmal jährlich

1 Kind / Jugendlicher 80,00 €
1 Erwachsener 95,00 €
Familienbeitrag 220,00 €
Sonderbeiträge
Wettkampfturnen 

50,00 €
Das Kleingedruckte

Der Jahresbeitrag setzt sich aus dem Hauptvereinsbeitrag und dem Abteilungsbeitrag zusammen. Ab 2025 erfolgt der Beitragseinzug auf zweimal jährlich per SEPA-Lastschrift – jeweils am 1. Februar und am 1. August eines jeden Kalenderjahres, werden 50 % des Jahresbeitrag eingezogen.

Bei einer Anmeldung im Laufe eines Kalenderjahres wird der anteilige Beitrag je nach Quartal sofort eingezogen, basierend auf dem Beitrittsdatum und der jeweiligen Fälligkeit.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt der ermäßigte Jugendbeitrag. Bei einer Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen ist der Hauptvereinsbeitrag nur einmal fällig.

Hinweis: Für die Teilnahme am Eltern-Kind-Turnen ist die Vereinsmitgliedschaft der begleitenden Person erforderlich.