Aktuelles
Corona: Tennisplätze bleiben weiterhin geöffnet
Regelungen für den Tennissport zusammengefasst:
Inzidenz unter 50 | Inzidenz unter 100 | Inzidenz über 100 | |
Tennishalle | Max. 5 Personen aus 2 Haushalten.Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt. | Max. 5 Personen aus 2 Haushalten.Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt. | Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt. |
Tennisplätze im Freien | Max. 10 Personen. Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt.. | Max. 5 Personen aus 2 Haushalten. Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt.. | Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt |