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Aktuelles

Corona: Tennisplätze bleiben weiterhin geöffnet

BW hat eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die zunächst bis zum 16. Mai 2021 gültig sein wird. Tennishallen als auch Freiplatzanlagen können inzidenzunabhängig unter bestimmten Bedingungen geöffnet bleiben.

Regelungen für den Tennissport zusammengefasst:

 Inzidenz unter 50Inzidenz unter 100Inzidenz über 100
Tennishalle

Max. 5 Personen aus 2 Haushalten.Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt.

Max. 5 Personen aus 2 Haushalten.Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt.

Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt.

Tennisplätze im Freien

Max. 10 Personen.

Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben.

Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt..

Max. 5 Personen aus 2 Haushalten.

Im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben.

Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt..

Allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden, sofern sich diese nicht begegnen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen für den Freizeit- und Amateursport ist untersagt